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Freitag, 11. März 2011

Paintball Markierer... was ist das???

Hier unterscheidet man zwei Klassen:

1. Pump-action-Technic-Markierer, bei denen für jeden Schuss der Markierer repetiert werden muss.
2. Semiautomaten, die bei jedem Abdrücken einen Schuss auslösen und automatisch den nächsten Paintball nachladen. Innerhalb der Semiautomaten-Klasse werden Markierer, die einen elektronischen Abzug besitzen, als e-Pneumaten bezeichnet. Diese Bezeichnung ist manchmal irreführend, weil traditionellerweise nur Markierer als ePneumaten bezeichnet werden, bei denen der gesamte Schussablauf elektronisch gesteuert wird. Günstigere Markierer, bei denen der mechanische Abzug durch eine elektromagnetische Vorrichtung ersetzt wurde, werden oft ebenfalls als ePneumaten bezeichnet.

Die Schussrate der Markierer kann theoretisch über 28 Bälle pro Sekunde betragen, wird aber durch technische Vorrichtungen und Regeln im Turniersport beschränkt.[3] Der hauptsächlich begrenzende Faktor bei der Schussrate besteht darin, dass nicht schnell genug Paintballs in den Schusskanal eingeführt werden können. Ursache dafür ist die mangelnde Festigkeit der Farbbälle. Diese zerplatzen, wenn sie leicht gedrückt werden und verschmutzen dann den Schusskanal, was zu weiteren Platzern führt (Kettenreaktion), welche das Schussbild nahezu unberechenbar machen.

Das Markieren erfolgt mittels einer Farbkugel („Paintball“) mit dem Kaliber .68 (d. h. Durchmesser 17,3 mm). Sie besteht aus einer Gelatinehülle, die mit Lebensmittelfarbe gefüllt ist. Trifft der Ball auf ein Hindernis, so platzt dieser auf und hinterlässt einen farbigen Klecks. Rote Farbe ist in der Paintballszene verpönt, wenn auch nicht verboten. Nahezu alle deutschen Dachorganisationen von Wettbewerbsveranstaltungen untersagen allerdings die Benutzung roter Farbe. Hauptgrund ist die Verwechslungsgefahr mit Blut unter dem sicherheitstechnischen Aspekt der unzweifelhaften Feststellung einer vorliegenden Verletzung. Ein weiterer Grund ist selbstverständlich auch die martialische Erscheinung von „Kunstblut“, die dem angestrebten Image als gemeinschaftsförderndem Freizeitsport entgegensteht.

Paintball-Markierer fallen in Deutschland unter das Waffengesetz. Sie dürfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wie Luftgewehre oder Schreckschusswaffen, frei erworben werden. Informationen über den korrekten und sicheren Umgang mit Markierern erfolgen in der Regel durch Beilagenhinweise.

Quelle: www.wikipedia.org


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